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Wildcampen: Regeln in Deutschland und Europa

von Tim

wildcampen

Reisen und Campen in und mit der Natur muss nicht unbedingt teuer und inmitten von anderen Menschen im Urlaub sein. Auf der Suche nach einem authentischen Naturerlebnis, Freiheit und Romantik ist das Wildcampen in Deutschland eine echte Alternative zu Campingplätzen, Hotels oder anderen Unterkünften.

Falsches Wildcampen kann teuer werden:

Die Gesetzeslage zum Wildcampen ist unübersichtlich und auch in anderen europäischen Ländern nicht immer eindeutig. Wir haben alles Wissenswerte zum Wildcampen zusammengetragen und zeigen, wie die Übernachtung in der Natur auch abseits von Campingplätzen gelingt.

Inhalt:

Wo ist Wildcampen erlaubt?

  1. Definition: Was zählt zum Wildcampen?
  2. Deutschland: Wie ist die Gesetzeslage in Deutschland?
  3. Bundesländer: Wildcamping Regelungen der einzelnen Bundesländer?
  4. Europa: Wo, wie, was ist erlaubt in Europa?

Wie und wo genau Wildcampen?

  1. Packliste: Das gehört alles auf die Wildcampen Packliste.
  2. Wildcamping Tipps: Worauf achten beim Wildcampen?
  3. Plätze und Alternativen: Wo Wildcampen und welche Alternativen gibt es?
  4. FAQ: Häufige Fragen und Antworten zum Wildcampen.

Definition:
Was ist Wildcampen?

wildcampen_definition

Wild|cam|ping; Wild|cam|pen
Substantiv [das]

  1. Wildes Campen
  2. Wildcampen beschreibt das Übernachten in einem Zelt, Auto oder Wohnmobil in der freien Natur oder an öffentlichen Plätzen, die keine ausgewiesenen Campingeinrichtungen sind.

Wo liegt der Unterschied zum Biwakieren?

Wird unter freiem Himmel und ohne (Zelt-)Dach über dem Kopf geschlafen, so wird das als Biwakieren bezeichnet. Die Übernachtung in einem Schlafsack, Biwaksack oder einer Hängematte zählt daher nicht direkt zum Wildcamping.

Warum ist die Unterscheidung wichtig?

Wildzelten mit einem Zelt oder einer anderen Art der mobilen Unterkunft ist in Deutschland verboten. Biawakieren ist hingegen erlaubt. Die Grenze zwischen Wildcampen und Biwakieren verläuft allerdings fließend und die Gesetzeslage ist unübersichtlich. Das erschwert eine Einschätzung der Situation in vielen Fällen.

Wildcampen Deutschland:
Wie ist die Gesetzeslage in Deutschland?

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Das Bundesnaturschutzgesetz gibt vor, dass „das Betreten der freien Landschaft auf Straßen und Wegen, sowie auf ungenutzten Grundflächen zum Zweck der Erholung“ allen Menschen ausnahmslos gestattet ist.

Das bedeutet:

  • Kurzfristige Erholung unter freien Himmel ist erlaubt.
  • Längeres Verweilen an einem Ort ist meist nicht gestattet.

Da Schlaf das Herzstück der Erholung ist, ist demzufolge auch dieser in der freien Landschaft erlaubt. Es stellt also kein Problem dar, (auch nachts) ein mehrstündiges Schäferstündchen an der frischen Luft abzuhalten, wenn es der Erholung und Regeneration förderlich ist. Allerdings ist das „längere Verweilen“ an einem Ort nicht gestattet.

Wo liegt die Grenze zwischen kurzfristiger Erholung und längeren Verweilen?

Wo sich die Grenze zwischen der „kurzfristigen Erholung“ und dem „längeren Verweilen“ befindet, ist nicht klar geregelt.

Es gibt unterschiede beim Übernachten im Wald vs. in der freien Landschaft:

Der Aufenthalt im Wald wird von der restlichen Natur unterschieden und ist im Bundeswaldgesetz festgehalten. Dort wird festgelegt, dass das Betreten von Waldflächen zum Zwecke der Erholung ebenfalls gestattet ist.

Das Zelten im Wald ist grundsätzlich verboten. Bundesländer haben jedoch das Recht Ausnahmen auszusprechen und das Verbot aufzuheben. So können sich aktuelle Regelungen je nach Bundesland unterscheiden.

Für das Zelten in freier Landschaft gibt es jedoch keine Passage, die dieses explizit verbietet. Demzufolge gilt der im Bußgeldkatalog festgehaltene Grundsatz: „Was nicht ausdrücklich verboten ist, das ist erlaubt“.

Wichtig: Generelle Einschränkungen beim Wildcampen

In deutschen Naturschutzgebieten, z. B. Nationalparks, Naturreservoirs oder Biosphärenreservaten, ist das Wildcampen strikt verboten. Bei Verstoß gegen diese Regelung drohen hohe Bußgelder. Es erklärt sich von selbst, dass auch das Übernachten auf Privatgelände tabu ist, da sonst die Eigentumsrechte verletzt werden.

Wer sich unsicher ist, ob es sich um ein Privatgrundstück oder einen privaten Wald handelt, kann jederzeit nachfragen und um Zustimmung des Eigentümers bitten. Ein explizites Verbot zum Wildcampen besteht übrigens auch in Jagdregionen und Küstendünen.

Bundesländer Übersicht:
Wildcamping Regelungen der Bundesländer?

wildcampen_regelungen_bundeslaender
Wie die konkreten Regelungen in den jeweiligen Bundesländern zum Wildcampen aussehen, stellen wir in der folgenden Übersicht dar:

BundeslandRegelungen
Baden-WürttembergGemäß §44 des Landes-Naturschutzgesetzes ist das Wildcampen in Baden-Württemberg explizit verboten. Darunter fällt auch die Übernachtung in einem Fahrzeug in freier Natur, sowie das Feuermachen. Das Aufstellen eines Zeltes kann dort mit Bußgeldern bis zu 1500 Euro geahndet werden.
BayernIm Vergleich zu anderen Bundesländern gelten in Bayern die strengsten Gesetze im Bereich Wildzelten. In Bayern ist dieses, sowie die Übernachtung in einem Wohnmobil untersagt und kann mit Bußgeldern bis zu 500 € im Zelt oder 2500 € im Wohnmobil bestraft werden.
BerlinWie in Baden-Württemberg ist auch in Berlin der Aufenthalt in der freien Natur gestattet. Für die Übernachtung sollte aber eine Genehmigung durch die örtliche Behörde oder den jeweiligen Eigentümer eingeholt werden.
BrandenburgIn Brandenburg ist es Fuß-, Reit- und Wasserwanderern gestattet, in der freien Landschaft (abseits privater Flächen und Höfe) ihr Zelt aufzustellen. Wird das Zelt oder der Wohnwagen in Landschaftsschutzgebieten verbotenerweise aufgestellt, drohen bis zu 500 € Strafe beim Wildcampen.
BremenAls kleines Bundesland mit viel städtischer und bebauter Fläche gibt es in Bremen kein separates Waldgesetz, in dem Regelungen zum Übernachten getroffen werden. Dementsprechend sind auch die Möglichkeiten, eine Übernachtungsstelle in Bremen in der Natur zu finden, äußerst gering. Wer dennoch in Bremen unter freiem Sternenhimmel schlafen möchte, sollte sich eine Genehmigung einholen.
HamburgIm Hamburger Landeswaldgesetz ist verankert, dass „das Zelten, Abstellen von Fahrzeugen und Anhängern sowie das Aufstellen von Bienenstöcken nur mit besonderer Erlaubnis des Waldbesitzers gestattet“ ist. In geschützten Gebieten kann das Wildzelten in Hamburg mit bis zu 2500 € bestraft werden.
HessenDas hessische Waldgesetz gibt in §15 Abs.5 vor, dass insbesondere „das Zelten und Abstellen von Wohnwagen und anderen fahrbaren Unterkünften“ der Zustimmung der Waldbesitzerin oder des Waldbesitzers bedarf. Die Höhe der Strafen bei Nichteinhaltung ist nicht bekannt.
Mecklenburg-VorpommernIn Mecklenburg-Vorpommern wird zwischen dem Wildcampen im Wald und in der freien Natur unterschieden. Im Wald ist Campen in Zelt oder Wohnwagen grundsätzlich verboten. In der freien Landschaft dürfen „Nichtmotorisierte Wanderer […] abseits von Zelt- und Campingplätzen für eine Nacht zelten“ solange „die Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gewährleistet sind“. Verstöße werden bei bis zu zehntägigem Wildcampen in geschützten Gebieten mit bis zu 1000 € bestraft.
NiedersachsenWildcampen in Niedersachsen ist weder im Wald noch in der freien Natur gestattet. Ausnahmen können von Grundstückseigentümern getroffen werden. Wer gegen das Gesetz verstößt, kann mit einer Strafe zwischen 50 und 1000 € rechnen.
Nordrhein-WestfalenAuch in Nordrhein-Westfalen droht Wildcampern eine Strafe. Dort ist das Zelten, Abstellen von Wohnwagen und Kraftfahrzeugen im Wald verboten. Wer erwischt wird, zahlt in den ersten zehn Tagen ein Bußgeld zwischen 10 und 300 €.
Rheinland-PfalzIn Rheinland-Pfalz muss zum Wildzelten im Wald laut Landeswaldgesetz die Zustimmung des Waldbesitzers eingeholt werden. Wird dies nicht getan, können in den ersten zehn Tagen Bußgelder zwischen 16 und 512 € erhoben werden. Darüber hinaus wird jeder Tag mit 8 bis 103 € Bußgeld geahndet.
SaarlandWildcampen im Saarland wird durch zwei Gesetze geregelt. Diese besagen, dass das Zelten verboten wird. Wer jedoch im Wald wildzelten möchte, kann die Zustimmung des Waldbesitzers einholen.
SachsenAuch das Wildzelten in Sachsen ist erst mit Zustimmung des Waldbesitzers erlaubt. In der freien Natur ist wildes Zelten hingegen gänzlich verboten. Es werden keine Angaben zur Höhe vom Bußgeld beim Wildcampen gemacht. Eine Besonderheit gilt jedoch in der Sächsischen Schweiz. Dort darf unter natürlichen Felsvorsprüngen in sog. Boofen mit Isomatte und Schlafsack kostenfrei und ganz legal übernachtet werden.
Sachsen-AnhaltIn Sachsen-Anhalt wird das Wildcampen ähnlich wie in Sachsen gehandhabt. Die Zustimmung des Waldbesitzers ist erforderlich, um legal im Wald übernachten zu können.
Schleswig-HolsteinSchleswig-Holstein hat durch die Initiative „Wildes Schleswig-Holstein“ insgesamt 20 kostenfreie Übernachtungsplätze in der Natur geschaffen, welche auf öffentlichem Grund, sowie von Privatpersonen angeboten werden. Lediglich ein legaler Übernachtungsspot an der Ostsee fehlt dabei noch. Jedoch sind Übernachtungen in Wohnmobilen oder anderen motorisierten Fahrzeugen in der freien Natur nicht erlaubt.
ThüringenWie in vielen anderen Bundesländern gilt auch in Thüringen, dass zum Zelten eine Erlaubnis von der örtlichen Behörde oder dem Eigentümer eingeholt werden muss. Wird das nicht eingehalten, drohen in den ersten zehn Tagen Bußgelder von 15 bis ca. 500 €.

Unsere Tabelle zeigt, dass abhängig vom Bundesland mit Wildcampern sehr unterschiedlich verfahren wird und die Gesetze verschieden gehandhabt werden. Wer sich unsicher ist, kann jederzeit den Grundstücksbesitzer fragen und damit auf Nummer sicher gehen.

Grundsätzlich ist in einer Notsituation ein Biwak für ein paar Stunden überall erlaubt. Ein geplantes Biwak wird in der Regel abseits von Naturschutzgebieten toleriert.

Wildcampen Europa:
Was ist wie und wo erlaubt in Europa?

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In Europa ist die Bandbreite an verschiedenen Regelungen noch umfangreicher. Daher ist es sinnvoll, sich vor einem Urlaub im Ausland gut zu informieren, welche Gesetze zum Wildcampen im jeweiligen Land gelten.

In unserer Übersicht zeigen wir, wo Wildcampen in Europa ganz legal möglich ist und wo man es besser lassen sollte:

» Österreich

Bei unserem Nachbar Österreich wird das Wildcampen ähnlich wie in Deutschland gehandhabt. Grundsätzlich ist dort das Wildzelten nicht erlaubt, jedoch wird auch hier von Bundesland zu Bundesland unterschieden.

Für Übernachtungen auf Privatgrundstücken ist selbstverständlich auch in Österreich eine Erlaubnis zum Nächtigen erforderlich. Beim Trekking im alpinen Ödland, die Landschaft oberhalb der Baumgrenze, werden die Gesetze vor allem in den Bundesländern Salzburg, der Steiermark, sowie Oberösterreich und Vorarlberg etwas entspannter gehalten.

» Schweiz

Auch in der Schweiz werden vom Gesetzgeber Wald und freie Flächen für alle Menschen zugänglich gemacht. Allerdings weichen die Regelungen je nach Kanton etwas ab. In Naturschutzgebieten und Wildruhezonen gilt ein ausdrückliches Campingverbot auf freien Flächen.

» Italien

Wildcampen in Italien ist vielerorts verboten. Das gilt z. B. im Wald, am Strand und auf freien Flächen in der Natur. Aber auch im beliebtesten Urlaubsland der Deutschen unterscheidet die Gesetzeslage von Region zu Region.

Beispielsweise wird in Venetien wildes Camping strengstens geahndet, während es in der Toskana kein offizielles Gesetz zum Wildcampen gibt. Unsere Empfehlung ist daher, stets bei der jeweiligen Kommune anzufragen.

» Frankreich

Wildcampen ist in Frankreich gesetzlich untersagt. Besonders in touristischen Gebieten und an der Küste wird darauf strikt geachtet. Biwakieren wird z. B. beim Wandern in bergigen Regionen oberhalb der Baumgrenze, aber auch in Nationalparks geduldet. Allerdings muss dabei eine minimale Entfernung zum Ausgangspunkt des Nationalparks eingehalten werden, die rund 60 Minuten Fußweg beträgt.

» Spanien & Portugal

Während das Wildcampen in Portugal strikt untersagt ist, ist es in Spanien nicht explizit verboten. Allerdings wird es in bestimmten Gegenden, z. B. an der Mittelmeerküste oder in Naturschutzgebieten nicht gern gesehen.

Im Zweifel gelten dann regionale Gesetze, die vorab geprüft werden sollten. Eine Ausnahme gibt es: Auf dem spanischen Jakobsweg ist das Campieren auf den letzten 100 km vor Santiago de Compostela am Wegesrand gestattet.

» Dänemark

In Dänemark ist das Übernachten nur auf speziell ausgewiesenen Naturlagerplätzen abseits von Campingplätzen erlaubt. Dabei handelt es sich um rund 1500 einfache Zeltplätze, die sich meist auf privaten Grundstücken befinden.

Diese Lagerplätze sind minimalistisch gehalten – eine Toilette mit kaltem Wasser ist aber in der Regel vorhanden. Für die Übernachtung muss ein kleiner Obolus von ca. 3 € entrichtet werden.

» Niederlande

Die Niederlande sind eine beliebte Campingregion, in der die Campingplätze wie Pilze aus dem Boden sprießen. Daher ist es nicht unbedingt verwunderlich, dass das wilde Zelten dort absolut verboten ist und bei Verstoß streng geahndet wird.

» Skandinavien

Die skandinavischen Länder Schweden und Norwegen sind bei Wildcampern aufgrund des Jedermannsrechts besonders beliebt. Dieses besagt nämlich, dass Land nicht nur den jeweiligen Besitzern, sondern allen Menschen zur Verfügung stehen muss. Demzufolge sind sogar Übernachtungen auf Privatgrundstücken in Norwegen möglich.

Dort muss das Zelt außerhalb der Sichtweise des Hauses aufgeschlagen, es darf kein Feuer gemacht und kein Müll hinterlassen werden. Eine Einschränkung gibt es aber doch: Das Jedermannsrecht gilt nur für Wanderer, Kanu- oder Radfahrer.

Alle, die mit einem Camper oder einem Wohnmobil unterwegs sind, können zumindest auf öffentlichen Parkplätzen oder direkt am Strand freistehen. Lediglich in Finnland ist die Übernachtung am Straßenrand oder auf Parkplätzen verboten.

» Polen

Wildcampen ist in Polen in Naturschutzgebieten und an der Ostsee-Küste nicht gestattet. Hier empfiehlt es sich aber, die örtlichen Behörden oder Grundstückseigentümer anzusprechen und um Erlaubnis zu bitten. Die Erfahrung zeigt, dass offenen und respektvollen Campern gegenüber freundlich begegnet wird.

» Großbritannien und Irland

Wer gerne in England, Wales oder Irland unterwegs ist, sollte sich auf einen Campingurlaub auf dem Zeltplatz einstellen. Jedoch wird Wildzelten in entlegenen Gegenden, z. B. in Trekking-Gebieten toleriert. Hier ist stets auf einen respektvollen Umgang mit der Natur zu achten und der Müll mitzunehmen.

» Balkan-Länder

Die Balkan-Staaten inkl. Slowenien verbieten das Wildzelten in ihren Regionen per Gesetz. Außerhalb von touristischen Pfaden sind die Menschen jedoch überwiegend freundlich und entspannt, wenn ein achtsames und umsichtiges Verhalten an den Tag gelegt wird.

Wildcampen Packliste:
Die perfekte Packliste für Wildcamper?

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Da gerade beim Wildcampen abseits der Zivilisation und der nächsten Einkaufsmöglichkeit übernachtet wird, lohnt sich vorausschauendes Packen. Was ergänzend zur normalen Camping-Packliste beim Wildcampen nicht fehlen darf, verraten wir hier:

  • Ausreichend Wasser und Verpflegung:
    Supermärkte, Restaurants, Getränkeautomaten – all das gibt es beim Wildcampen natürlich nicht. Besonders alle, die in sehr entlegenen Gegenden übernachten, müssen auf ausreichend Trinkwasser und Verpflegung achten und diese gut rationieren.
  • Mülltüten:
    Sind neben der Verpflegung das A & O bei der Ausstattung, damit der Übernachtungsplatz sauber und vorbildlich hinterlassen wird. Immerhin sind verschmutzte Plätze in der Natur der Grund, warum wildes Zelten in Deutschland nicht erlaubt ist.
  • Schaufel:
    Wie der Toilettengang beim Wildcampen geregelt werden kann, ist ein großes Thema. Leider werden häufig Plätze mit Klopapier und Taschentüchern verschmutzt. Doch das lässt sich ganz einfach vermeiden. Wer wild zeltet, sollte eine kleine Schaufel mitnehmen, um seine Hinterlassenschaften – ähnlich wie die Tiere in der Natur – anschließend zu vergraben und alle Spuren zu beseitigen. Wird auf einem Privatgrundstück mit Zustimmung des Besitzers gezeltet, kann eine Regelung zur Nutzung der Toilette vereinbart werden.
  • Richtige Kleidung:
    Auch im Sommer kann es in der Nacht ganz schön kalt werden. Besonders in bergigen Regionen werden die sinkenden Temperaturen nachts oft unterschätzt. Ausreichend gute und warme Outdoor- bzw. Funktions-Bekleidung reguliert die Körpertemperatur und hilft, auch bei niedrigen Temperaturen warm zu bleiben.
  • Smartphone inkl. (Solar-)Powerbank:
    Das Smartphone entspricht heutzutage einem Mini-Computer, der selbst unterwegs vieles für uns regeln kann (Fotografieren, Einkaufsmöglichkeiten ausfindig machen, Kartenmaterial, Kontaktaufnahme mit anderen etc.). Auch deshalb darf es bei einem Wildcamping-Trip nicht fehlen. Dann ist auf einen sparsamen Akku-Betrieb zu achten (z. B. Ausschalten oder Flugmodus bei Nicht-Verwendung) oder eine (Solar-)Powerbank mitzubringen.
  • Offline-Karten:
    Es empfiehlt sich auch, Kartenmaterial herunterzuladen, da das Datennetz besonders in entlegenen Gegenden äußerst schwach sein kann. Die App MapsMe stellt Offline-Karten zur Verfügung und kennt weltweit nahezu jeden Trampelpfad. Darüber hinaus zeigt sie neben Sehenswürdigkeiten auch Einkaufs- und Essmöglichkeiten, WLAN-Spots, Geldautomaten, Apotheken, Krankenhäuser und Toiletten.

Wildcampen Tipps:
Worauf achten beim Wildcampen?

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1 Recherche vor Ort

Die Gesetzeslage unterscheidet sich von Region zu Region, sodass es sich empfiehlt, vor der Abreise die Gegebenheiten vor Ort zu recherchieren und sich gut auf den Trip vorzubereiten. So können unangenehme Begegnungen mit Förstern oder Behörden vermieden und eine entspannte Übernachtung sichergestellt werden.

Wer sich unsicher ist, sollte stets bei den örtlichen Behörden um Erlaubnis bitten oder auf einem Privatgrundstück für eine Übernachtung anfragen – eine freundliche Bitte, die einen respektvollen und achtsamen Umgang mit der Natur verspricht, wird selten abgelehnt.

2 Geschützte und gefährliche Gebiete meiden

Wie bereits eingangs erwähnt, ist das Übernachten in geschützten Gebieten nicht nur in Deutschland, sondern in nahezu allen europäischen Ländern tabu.

Um sich nicht zusätzlichen Gefahren auszusetzen und unglückliche Begegnungen zu vermeiden, müssen Jagdregionen, sowie Spots in unmittelbarer Nähe von Jägerständen beim Wildzelten unbedingt gemieden werden.

Insgesamt sollten Übernachtungsstellen außerhalb der Sichtweite von Straßen, Wohngebieten oder Ortschaften gewählt werden. So wird das Risiko reduziert, anderen Menschen zu begegnen, die mit der Wahl des Schlafplatzes nicht einverstanden sind und es auf ein Bußgeld absehen.

3 Kein Lagerfeuer

Zugegeben, ein Lagerfeuer zu veranstalten ist eine der schönsten Aktivitäten bei Übernachtungen in der Natur. Doch gerade beim Wildcamping gibt es keine ausgewiesenen Feuerstellen, die eine Beschädigung des Bodens verhindern könnten. Hinzu kommt, dass der entstehende Rauch die empfindliche Tierwelt stört und ein Lagerfeuer die Gefahr eines Waldbrandes erhöht.

Zu viele Geschichten kursieren über unzureichend gelöschte Feuerstellen, deren Glut erneut Feuer fing und dabei flächendeckend die Natur zerstörte.

Lässt sich ein Feuer nicht vermeiden, sollte die Stelle sorgfältig gewählt werden. Geeignet sind Gruben (können auch selbst gegraben werden) und Stellen, an denen die angrenzende Vegetation nicht beschädigt wird. Ein Untergrund mit viel Moos, Laub oder humusreiche Böden eignen sich weniger, da sich das Feuer dort leichter ausbreiten kann.

4 Wie gekommen, so gegangen

Ein respektvoller Umgang mit der Natur, nicht nur beim Wildcampen, versteht sich von selbst. Gerade das Ökosystem Wald ist äußerst sensibel und besonders schützenswert. Jeder Eingriff durch den Menschen beeinflusst die dort lebende Flora und Fauna.

Neben der Pflanzenwelt reagieren auch Tiere äußerst empfindlich auf Einflüsse von außen, weshalb der Eingriff in das Ökosystem so gering wie möglich ausfallen sollte. Eine hohe Geräuschkulisse und Feuer erhöhen nicht nur die Wahrscheinlichkeit, bemerkt zu werden, sondern bringen auch die Natur aus dem Gleichgewicht und stören die Tierwelt.

Es gilt außerdem immer, den Platz wie vorgefunden zu verlassen und den eigenen Müll, Zigarettenstummel, Essensreste und auch Bio-Abfälle mitzunehmen. Wer der Natur etwas Gutes tun möchte, nimmt auch den Müll von den Vorgängern mit.

5 Wildcampen in Gruppen vermeiden

Einzelpersonen, Pärchen oder Kleinfamilien, die sich im Einklang mit der Natur bewegen, erregen nur selten negative Aufmerksamkeit und werden daher beim Biwakieren und beim Wildzelten eher toleriert. Wer jedoch mit einer größeren Gruppe eine Tour plant und draußen schlafen möchte, sollte auf einen Campingplatz ausweichen.

Plätze und Alternativen:
Wo Wildcampen und welche Alternativen gibt es?

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Wir haben einige Onlineplattformen und Tipps zum Wildcampen in der freien Natur zusammengestellt, um einen möglichst reibungslosen und entspannten Aufenthalt zu unterstützen.

In der nachfolgenden Übersicht zeigen wir außerdem spannende Alternativen zum Wildcampen, die legales Übernachten in der Abgeschiedenheit der Natur und abseits großer Campingplätze ermöglichen:

  1. Trekkingplätze: Trekkingplätze schließen die Lücke zwischen der Notwendigkeit, einen Zeltplatz zu benutzen und den Verboten des Wildcampings. Mehr und mehr Regionen bieten die Möglichkeit, auf sog. Naturlagerplätzen zu übernachten. Diese sind sehr einfach und bieten wenig Komfort, dafür aber die Möglichkeit eines naturnahen Aufenthalts.
  2. Onlineplattformen: Einige Onlineplattformen haben es sich zur Aufgabe gemacht, gute Plätze für die Übernachtung in der Natur zur Verfügung zu stellen. Beispielsweise kann über Trekking Eifel ganz legal das eigene Zelt auf Übernachtungsplätzen in der Natur aufgeschlagen werden – und das für unschlagbare 10 €.

    Das Bundesland Schleswig-Holstein möchte unerlaubtem Wildcamping vorbeugen und schafft mit der Plattform Wildes Schleswig-Holstein im eigenen Bundesland 20 legale Übernachtungsmöglichkeiten für Naturliebhaber beim Wandern, Trekking oder auf dem Rad. Das Zelt kann in der Regel kostenfrei und – je nach Stellplatz – auf öffentlichem oder privatem Grund aufgestellt werden.
  3. Campspace: Die Internetseite Campspace ist an das Konzept von Airbnb angelehnt und funktioniert ganz ähnlich. Hier bieten Privatpersonen ungenutzte Flächen (z. B. den eigenen Garten, Höfe oder weitere Plätze in der Natur) für Camper mit dem Zelt oder Wohnwagen gegen einen kleinen Obolus an. Ein Blick auf die Webseite lohnt sich definitiv – und hilft bei der weiteren Bekanntmachung der Plattform in Deutschland.
  4. 1NiteTent: Bei 1NiteTent stellen Besitzer eines Grundstückes dieses Outdoor-Liebhabern und Reisenden zur Verfügung, um dort ihr Zelt aufschlagen zu können. Das Konzept funktioniert ähnlich wie Couchsurfing und hat bereits unzählige Menschen zusammengebracht.
  5. Park4Night: Mit der App Park4Night (IOS / Android)können Nutzer anderen Reisenden ihre Geheimtipps zu Übernachtungsspots geben und von ihrer Erfahrung berichten. So können innerhalb weniger Minuten nicht nur Wildcamping-Spots, sondern auch öffentliche Wald- und Naturcampingplätze ausfindig gemacht werden, die gegen eine kleine Gebühr genutzt werden können.
  6. iOverlander: Die App iOverlander (IOS/ Android) zeigt die genauen Koordinaten und GPS-Daten von Übernachtungsspots, an denen bereits andere Nutzer geschlafen haben. Dabei kann es sich beispielsweise um versteckte, idyllische Naturplätze, verlassene Gebäude oder leerstehende Hütten handeln. Aber auch offizielle und kostenpflichtige Stellplätze können über die Plattform gefunden werden.

FAQ Wildcampen:
Häufige Fragen und Antworten zum Thema

Was ist Wildcampen?

Der Begriff Wildcampen bezeichnet das Übernachten in der Natur abseits von Campingplätzen, öffentlichen Plätzen oder touristischen Unterkünften. Auch das Nächtigen im Wohnmobil oder Camper gehört zum Wildcampen. Wird dabei ein Zelt oder eine Art der mobilen Unterkunft als Schutz vor Witterung genutzt, so gilt das bereits als Wildzelten und ist in Deutschland überwiegend nicht erlaubt.

Was zählt als Wildcampen?

Beim Wildcampen werden der Komfort eines Hotels, der Ferienwohnung oder des Zeltplatzes gegen das eigene Zelt mitten in der Natur eingetauscht. Dabei wird zu einfachen Bedingungen und nur mithilfe der eigenen Ausstattung übernachtet.

So gibt es in der Regel beispielsweise keine Restaurants oder Einkaufsmöglichkeiten in der Nähe, keine Sanitäranlagen und keine Trinkwasserquellen. Auch mit Mülleimern, Feuerstellen und Picknicktischen kann nicht gerechnet werden. Jedoch ist das Erlebnis in der Abgeschiedenheit der Natur umso intensiver und romantischer.

Wo ist Wildcampen in Deutschland erlaubt?

Die Gesetze zum Wildcampen in Deutschland sind sehr unübersichtlich und erschweren damit oftmals eine fachkundige Einschätzung der Situation. Wildcampen in Deutschland ist nahezu in allen Bundesländern verboten. Aber auch hier gilt, Ausnahmen bestätigen die Regel:

  • So ist beispielsweise in Brandenburg Fuß-, Reit- und Wasserwanderern gestattet, in der freien Natur ihr Zelt für eine Nacht aufzustellen.
  • Auch in Mecklenburg-Vorpommern ist das Zelten für eine Nacht in der freien Natur (Achtung, nicht im Wald!) erlaubt, solange „die Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gewährleistet sind“.
  • In der Sächsischen Schweiz darf unter natürlichen Felsvorsprüngen ganz legal mit Schlafsack und Isomatte genächtigt werden.
  • Absolut verboten ist die Übernachtung deutschlandweit in Naturreservoirs und anderen geschützten Gebieten. Bei Verstoß drohen Wildcampern hohe Strafen.

In welchen Bundesländern ist Wildcampen erlaubt?

Die Übernachtung im Zelt in der freien Natur ist gesetzlich lediglich in Brandenburg und in Mecklenburg-Vorpommern allen erlaubt, die zu Fuß bzw. mit nicht-motorisierten Fahrzeugen unterwegs sind.

Diese Regelung greift jedoch nicht für geschützte Gebiete. Dort ist das Nächtigen absolut verboten und kann mit hohen Bußgeldern geahndet werden. Dennoch verweisen viele Bundesländer darauf, dass mit einer Genehmigung der örtlichen Behörde durchaus in der Natur genächtigt werden kann.

Ist Wildcampen eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat?

Wer eine Nacht lang am Straßenrand oder im Schutze der Natur nächtigen möchte, begeht nicht gleich eine Straftat. Das Wildcampen wird in Deutschland als Ordnungswidrigkeit, die ein Bußgeld nach sich zieht, eingestuft. Die Höhe des Bußgeldes hängt vom jeweiligen Bundesland und dessen Regelungen ab und kann stark variieren.

Wie hoch ist die Strafe für Wildcampen in Deutschland?

Die Bußgelder für unerlaubtes Wildzelten in Deutschland unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Die jeweiligen Höhen werden im Bußgeldkatalog festgesetzt und variieren bei Verstößen zwischen 10 und 300 € in NRW und 500 € (Zelt) und 2500 € (Wohnmobil) in Bayern.

Was für Alternativen zum Wildcamping gibt es?

Es gibt inzwischen viele Initiativen, die Menschen den Aufenthalt in der Natur abseits von klassischem Camping auf dem Zeltplatz näherbringen möchten. Sogenannte Trekkingplätze, einfache Übernachtungsmöglichkeiten im Freien, werden beispielsweise deutschlandweit mehr und mehr etabliert.

Das Bundesland Schleswig-Holstein hat in einem Pilotprojekt rund 20 legale Übernachtungsmöglichkeiten auf öffentlichem und privatem Grund in der Natur für Wanderer und Radfahrer geschaffen.

Auch viele Onlineplattformen zielen darauf ab, Reisende mit öffentlichen und privaten Übernachtungsspots an die Natur heranzuführen. An dieser Stelle seien die Internetseiten und Apps Campspace, 1NiteTent, Park4Night und iOverlander genannt.

Quellen und weiterführende Links

Hinweis: BeyondCamping ist nicht verantwortlich und haftet nicht für Inhalte externer Webseiten.

Tim

Über 10 Jahre Wander- und Campingerfahrung
Tim ist der Gründer von BeyondCamping und begeisterter Outdoor-Fan. Er liebt es mit seinem Hund und guter Ausrüstung auf mehrtägigen Wander- und Campingtouren unterwegs zu sein. Nur seine Liebe zum Wassersport ist noch größer.

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